Kriminalisierung des Aussetzens und der Misshandlung von Haustieren tritt im Mai in Kraft
Die neue Änderung des kapverdischen Strafgesetzbuches, die am 11. Februar im Amtsblatt veröffentlicht wurde, sieht die Kriminalisierung des Aussetzens und der Misshandlung von Haustieren vor, die mit Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis und Geldstrafen geahndet werden können.
Die Neuerung ist in der vierten Änderung des Strafgesetzbuches enthalten, die durch das Gesetzesdekret Nr. 4/2003 vom 18. November verabschiedet wurde. "Wer einem Haustier ohne rechtmäßigen Grund Schmerzen, Leiden oder eine andere körperliche Misshandlung zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 120 Tagen bestraft", heißt es in § 372.
Die Strafe kann bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 240 Tagen betragen, wenn der vorgesehene Tatbestand den Tod des Tieres oder den Verlust eines wichtigen Organs oder Gliedes oder die schwerwiegende und dauerhafte Beeinträchtigung seiner Bewegungsfähigkeit zur Folge hat.
Das Aussetzen wiederum wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten und Geldstrafe bis zu 60 Tagen bestraft, wenn derjenige, der ein Haustier hält und die Pflicht hat, dieses zu beaufsichtigen oder zu betreuen, dieses aussetzt und dadurch seine Ernährung und die ihm zukommende Versorgung gefährdet.
Ein Haustier ist jedes Tier, das von Menschen zur Unterhaltung und Gesellschaft gehalten wird oder gehalten werden soll. Dieses Gesetz gilt nicht für Tiere, die für landwirtschaftliche, viehzüchterische oder agroindustrielle Verwertungszwecke verwendet werden und auch nicht für die Verwendung von Tieren für kommerzielle Ausstellungen oder andere gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
Die Verantwortungsgemeinschaft begrüßte die Initiative der Generalstaatsanwaltschaft, in der Person des Staatsanwalts des Sotavento sowie der Abgeordneten der Nation für deren Zustimmung. "Jetzt können wir einschreiten, wenn Tiere gezwungen sind, auf winzigen Balkonen zu leben, wo sie den ganzen Tag schreien, oder sichtbar vernachlässigt oder ausgesetzt werden", warnte sie.
Für Autofahrer gilt, dass auch das Überfahren und Verlassen von Tieren ohne Erste Hilfe zu leisten geahndet werden kann.
Quelle: Sociedade Criminalização de abandono e maus tratos de animais de companhia entra em vigor em Maio